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Nebenberuflich starten, oder Hauptberuflich Selbständig?!

Vorteile und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Wer nebenberuflich selbstständig ist, möchte (zumindest vorerst) seinen Hauptjob nicht aufgeben, obwohl er eine tolle Geschäftsidee hat. Schließlich bietet dieser Hauptjob eine sichere Einnahmequelle, während es als Selbstständiger eigentlich keine Garantie gibt, dass sich das Unternehmen so entwickelt, dass schnell ein Einkommen generiert werden kann. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile, die wir nachfolgend einmal erläutern möchten.

Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit


  • Geregeltes Einkommen und somit Sicherheit aus dem Hauptjob

  • Einfachere Finanzierung der nebenberuflichen Tätigkeit und Minimierung des finanziellen Ausfallrisikos

  • Möglichkeit, das Geschäftsvorhaben in Ruhe auszuprobieren

  • Mehr Zeit für die Entwicklung der Geschäftsidee

  • Erhöhung des Gesamteinkommens durch Gewinne aus dem Nebenberuf


Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit


  • Kaum noch Freizeit, Familie und Freunde müssen zurückstehen

  • Weniger Zeit vorhanden durch den Hauptjob, die unter Umständen der Selbstständigkeit fehlen

  • Einschränkung der Geschäftszeiten durch die Hauptbeschäftigung

  • Kunden, Lieferanten und künftige Geschäftspartner bewerten eine nebenberufliche Selbstständigkeit oftmals negativ und vermuten fehlende Professionalität


Nebenberuflich selbstständig machen: Darauf musst du achten

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, muss genauso wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit auf viele Dinge achten. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Erfordernisse erläutern:

Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbstständigkeit informieren

Du musst deinen Arbeitgeber über deine geplante Selbstständigkeit im Nebengewerbe informieren. Dabei handelt es sich in der Regel um eine reine Formsache, denn der Arbeitgeber kann dir normalerweise die Selbstständigkeit nicht verbieten. Aussagekräftig ist letztlich der Arbeitsvertrag, doch selbst wenn es hier anders geregelt sein sollte, kann sich eine Prüfung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt lohnen.

Generell müssen die folgenden Regeln eingehalten werden:


  • Du machst mit deiner Selbstständigkeit deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz

  • Du nutzt keine Daten oder Mittel des Arbeitgebers

  • Dein Hauptberuf leidet nicht unter der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Wenn du dich als Beamter selbstständig machst, musst du etwas anders agieren, da Beamte einen Sonderstatus haben. Schließlich stehen sie in keinem Arbeitsverhältnis, sondern in einem Dienstverhältnis. Als Beamter musst du deinen Dienstherrn nicht nur informieren, sondern musst dir deine nebenberufliche Selbstständigkeit tatsächlich genehmigen lassen. Zusätzlich gelten die folgenden Regeln:


  • Deine Arbeitszeit für die nebenberufliche Selbstständigkeit ist auf ein Fünftel deiner Dienstzeit begrenzt

  • Die Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit dürfen nur höchstens 40 Prozent deines Endgehaltes im Jahr betragen


Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Du musst dich als nebenberuflich Selbstständiger genauso beim Gewerbeamt anmelden wie als hauptberuflich Selbstständiger. Dabei musst du berücksichtigen, dass sich seit Anfang 2021 das Verfahren für die Gewerbeanmeldung geändert hat. Denn ab diesem Zeitpunkt musst du deine Gewerbeaufnahme dem Finanzamt auf elektronischem Weg mitteilen. Dies gilt bei folgenden Gewerben:


  • freiberufliche Tätigkeiten

  • gewerbliche Tätigkeiten

  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten


Diesen Fragebogen musst du ohne vorherige Aufforderung und somit eigenständig innerhalb eines Monats nach Gründung versenden. Dies kann zum Beispiel online über „Mein ELSTER“ erfolgen. Hierfür musst du bei deiner erstmaligen Anmeldung auf dem Portal ein individuelles Elster-Zertifikat abschließen. Außerdem solltest du prüfen, ob deine ausgeübte Tätigkeit irgendwelchen Gesetzen und Bestimmungen unterliegt, wie zum Beispiel einer Meisterpflicht oder einer Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht.

Steuerliche Besonderheiten der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Die gewählte Rechtsform deines Unternehmens ist entscheidend dafür, ob du Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftssteuer zahlen musst. Welche steuerlichen Auswirkungen deine nebenberufliche Selbstständigkeit mit sich bringt, hängt davon ab, ob du eine Kapitalgesellschaft gründest, wie zum Beispiel eine OHG, Limited, GmbH, Genossenschaft oder AG, oder ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig bist.

Freiberufler und Kleinunternehmer haben es bezüglich der Steuer etwas einfacher. In diesem Fall musst du Einkommensteuer zahlen, diese Steuer meldest du über deine Steuererklärung an. Bist du allerdings Gewerbetreibender, musst du zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entrichten. Bei einer Kapitalgesellschaft hingegen fällt Körperschaftsteuer an.

Mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung bist du von der Abfuhr der Umsatzsteuer an das Finanzamt befreit. Hierfür musst du allerdings einige Dinge einhalten, so darf zum Beispiel dein Einkommen im Vorjahr nicht 17.500 Euro übersteigen und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Ein Kleinunternehmer kann ein Freiberufler, ein Gewerbetreibender oder ein Land- und Forstwirt sein.


WICHTIG Trifft auf dich die Kleinunternehmerregelung zu, musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, darfst diese aber umgekehrt auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen. Daher ist die Kleinunternehmerregelung für diejenigen interessant, die ausschließlich oder überwiegend private Endkunden haben.

Vereinbarkeit von Hauptberuf, nebenberuflicher Selbstständigkeit und Privatleben

Eine Selbstständigkeit im Nebengewerbe ist in der Regel mit einem geringeren Aufwand verbunden, als eine Gründung im Hauptgewerbe. Allerdings gibt es hier dennoch einige andere Voraussetzungen, denn du musst berücksichtigen, dass du weiterhin einen Hauptberuf ausübst und dadurch weniger Zeit für deine Selbstständigkeit zur Verfügung hast.

Darunter leidet normalerweise deine Familie und deine Freizeit. Das bedeutet, dass du zeitlich noch mehr eingebunden sein wirst – unter Umständen sogar mehr, als würdest du eine Selbstständigkeit im Hauptgewerbe ausüben. Damit dein Privatleben nicht leidet, solltest du unbedingt deine Familie, aber auch deine Freunde vorab mit in deine Pläne einbeziehen.

Dabei solltest du erläutern, dass du künftig weniger Zeit haben wirst durch deine neuen Verpflichtungen. Auch dass finanziell nicht mehr so viel Geld zur Verfügung steht, wie zuvor, solltest du erwähnen. Im Optimalfall stehen deine Familie und deine Freunde hinter dir und unterstützen dich in deinem Vorhaben.

Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit

Auch wenn du zunächst einmal nebenberuflich gegründet hast, kannst du später problemlos in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn du ein Gewerbe nach der Kleinunternehmerregelung angemeldet hast. Denn solltest du mitten im Jahr wechseln, führt das nach sich, dass auch deine Einnahmen, die vorher von der Umsatzsteuer befreit waren, plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden, sodass du nachmelden und nachzahlen musst.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Sprungbrett

Viele nehmen die nebenberufliche Selbstständigkeit als Sprungbrett für eine spätere hauptberufliche Selbstständigkeit. Wirst du hauptberuflich selbstständig, musst du allerdings einige Dinge berücksichtigen, diese betreffen zum Beispiel die Kranken- und Versicherungspflicht. Denn als hauptberuflich Selbstständiger bist du versicherungsfrei und kannst freiwillig nur der Rentenversicherung beitreten. In den anderen Versicherungszweigen gibt es eine Versicherungspflicht nur für bestimmte Tätigkeitsgruppen.

Lohnsteuer

Als Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer von deinem Einkommen einbehalten. Übst du nun eine nebenberufliche Selbstständigkeit aus, bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In diesem Fall erzielst du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die zu den Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) hinzuaddiert werden. Du musst im Rahmen deiner selbstständig ausgeübten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit eine Einnahmenüberschussrechnung, abhängig von der gewählten Unternehmensform aber auch eine doppelte Buchführung durchführen.

Du übst deine Tätigkeit in der Regel auf eigene Rechnung aus und musst daher deine Einnahmen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung in einem bestimmten Formular angeben. Das bedeutet, dass diese Einnahmen zu den Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit hinzuaddiert werden, für die du normalerweise bereits Lohnsteuer über deine Lohn- und Gehaltsabrechnung abgeführt hast. Dies führt in der Regel dazu, dass du Einkommensteuer nachzahlen musst.


Umgekehrt kannst du aber auch deine Verluste mit den Einnahmen verrechnen, sodass du unter Umständen eine Lohnsteuererstattung erhältst. Wenn du nun deine Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer kündigst und nur noch selbstständig tätig bist, wird dementsprechend auch keine Lohnsteuer mehr abgeführt und du musst auf deiner Einkommensteuererklärung nur noch die Einnahmen aus einer hauptgewerblichen Selbstständigkeit angeben.

Sozialversicherung

Wenn deine selbstständige Tätigkeit nun deine Arbeit als Arbeitnehmer, die du eigentlich hauptberuflich ausübst, zeitlich deutlich übersteigt, stellt deine selbstständige Tätigkeit den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit dar und du bist nicht mehr nebenberuflich selbstständig.

Die Sozialversicherung prüft unter anderem den Geld- und den Zeitfaktor. Mit einbezogen in diese Prüfung werden auch Land- und Forstwirtschaftliche Unternehmer sowie Künstler.

Als Selbstständiger im Hauptberuf bist du nun plötzlich nicht mehr sozialversicherungspflichtig und musst dich daher selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Auch weitere Versicherungszweige sind hiervon betroffen, so solltest du zum Beispiel eine Unfallversicherung abschließen (dies kannst du oftmals über die zuständige Berufsgenossenschaft). Das bedeutet in der Regel, dass du dich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern musst.

Du musst die Aufnahme deiner Geschäftstätigkeit deiner zuständigen Krankenkasse melden und kannst oftmals freiwillig bei dieser Krankenversicherung versichert bleiben. Alternativ ist es auch möglich, dass du dich privat versicherst. Auch in der Rentenversicherung besteht nun für dich keine Versicherungspflicht mehr und du solltest dich nach einer entsprechenden Versicherung erkundigen.

In der Arbeitslosenversicherung kannst du freiwillig Beiträge leisten, wenn du innerhalb der letzten 24 Monate für mindestens zwölf Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden hast oder, wenn du vor dem Wechsel in eine hauptberufliche Selbstständigkeit eine Ersatzgeldleistung erhalten hast, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld.

Vergleich der Vor- und Nachteile der nebenberuflichen und hauptberuflichen Selbstständigkeit

Es hat Vor- und Nachteile, wenn du eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausübst. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die jeweiligen Pros und Cons einmal miteinander verglichen und gegenübergestellt.

Zeitfaktor

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, machst du dies in der Regel deshalb, weil du hauptberuflich noch einen Job hast. Das bedeutet, dass die für deine Selbstständigkeit nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung steht. Dies ist übrigens auch im Gesetz so geregelt, denn du darfst deine Selbstständigkeit im Nebengewerbe nur im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausüben. Dadurch hast du bei einer nebengewerblichen Tätigkeit noch weniger Freizeit, da du ja auch noch deinen Hauptjob hast.


Übst du deine Selbstständigkeit hauptberuflich aus, hast du normalerweise zwar auch keinen 8 Stunden Job, hast aber vermutlich trotzdem mehr Freizeit und Zeit für deine Familie. Ein weiterer Nachteil, wenn du nebenberuflich selbstständig bist, ist, dass du dich nicht voll und ganz auf deine Selbstständigkeit konzentrieren kannst, sondern du musst natürlich auch deinen Job wie bisher erfüllen. Aufgrund der Doppelbelastung kann es dir als nebenberuflich Selbstständiger schwerfallen, dich ganz auf dein Business zu konzentrieren.

Außerdem bist du zeitlich nicht flexibel und kannst zum Beispiel nicht direkt auf die Kundenwünsche eingehen oder sofort reagieren, wenn dies der Markt erfordert. Bei Geschäftspartnern wird eine Tätigkeit im Nebenerwerb oftmals negativ betrachtet, denn es kann sein, dass der Eindruck entsteht, dass du nicht zu 100 Prozent hinter deiner Geschäftsidee stehst, oder dass du dich vielleicht nicht voll einbringen möchtest.

Finanzen

Es ist ein riesiger Vorteil, wenn du nebenberuflich selbstständig bist und auf sichere Einnahmen aus deinem Angestelltenverhältnis zugreifen kannst. Denn als hauptberuflich Selbstständiger sind deine Einkünfte nur in den seltensten Fällen garantiert. Als nebenberuflich Selbstständiger hast du sogar die Möglichkeit aus den Einnahmen aus deiner unselbstständigen Arbeit bei finanziellen Problemen in deiner Selbstständigkeit zugreifen zu können.


Außerdem hast du damit die Möglichkeit, zunächst einmal auszuprobieren, wie sich deine Geschäftsidee entwickelt und wie die Einnahmen daraus sind, bevor du dann deinen Job kündigst und dich hauptberuflich selbstständig machst. So kannst du deine Gründung im Nebenerwerb etablieren und dann später als Vollunternehmer loslegen. Dadurch hast du auch eine gute Möglichkeit, deine Fähigkeiten zunächst einmal zu testen und zu erweitern.

Ein weiterer finanzieller Vorteil ist, dass dein Nebenerwerb sozialversicherungsfrei ist und du nur die Hälfte der Beiträge zahlen musst, die andere Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber. Bist du allerdings in Vollzeit selbstständig, musst du dich selbst versichern und dabei fallen teilweise recht hohe Beiträge an.

FAQ’s zu nebenberuflich selbstständig machen

Wie viel darf man mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit verdienen?

Wie viel du mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit verdienen darfst, ist davon abhängig, was du im Hauptgewerbe machst. Als Arbeitnehmer dürfen deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit nicht mehr als 50 Prozent deines Gesamteinkommens betragen, bei Beamten 40 Prozent.


Altersrentner können unbegrenzt Geld hinzuverdienen, ohne dass diese Einnahmen auf die Rente angerechnet werden, allerdings fallen unter Umständen Krankenkassenbeiträge an, nämlich dann, wenn die Selbstständigkeit mehr als 20 Wochenstunden beträgt.

Als Erwerbsminderungsrentner darfst du bis zu 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass diese angerechnet werden. Studierende dürfen nicht mehr als 20 Wochenstunden überschreiten und monatlich maximal 435 Euro verdienen. Bei Empfängern von BAföG liegt die Grenze bei 4410 Euro im Jahr.

Welche Möglichkeiten hat man mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?

Einige Geschäftsideen eignen sich besonders gut, wenn du nebenberuflich durchstarten möchtest. Vor allem Onlinetätigkeiten sind sehr gut geeignet, zum Beispiel das Erstellen von Webseiten oder eine Tätigkeit als Texter. Sehr beliebt sind auch Onlineverkäufe, zum Beispiel über Marktplattformen wie eBay oder Amazon. Auch Affiliate-Marketing, und somit die Werbung auf eigenen Webseiten für bestimmte Produkte, ist sehr gut geeignet.

Ähnlich funktioniert auch die Selbstständigkeit als Blogger: Hier schreibst du Texte zu einem Thema, in dem du dich gut auskennst und kannst dort bezahlte Werbung platzieren. Besitzt du in einem bestimmten Bereich ein umfangreiches Wissen und bist ein Experte, kannst du dieses Wissen auch durch Webinare weitervermitteln. All diese Geschäftsideen zeichnen sich dadurch aus, dass die Anschaffungskosten sehr gering sind und eine freie Zeiteinteilung möglich ist.

Nebenberuflich selbstständig in der Arbeitslosigkeit

Wenn du arbeitslos bist, darfst du nebenberuflich eine Selbstständigkeit aufnehmen, wenn du bestimmte Grenzen einhältst. Empfänger von Arbeitslosengeld I müssen eine maximale Wochenzeit von 15 Stunden einhalten und dürfen monatlich nicht mehr als 165 Euro verdienen. Bei dem Arbeitslosengeld II ist keine Obergrenze festgelegt, doch hier gibt es ebenfalls die wöchentliche Begrenzung von 15 Stunden und 165 Euro im Monat – darüber hinausgehende Einnahmen werden auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Du musst deine nebenberufliche Selbstständigkeit übrigens unverzüglich dem Arbeitsamt melden.

Kann man mit nur einem Auftraggeber nebenberuflich selbstständig sein?

Vorsicht ist geboten, wenn du nebenberuflich selbstständig bist und nur einen einzigen Auftraggeber hast. Denn dann kann es passieren, dass dir Scheinselbstständigkeit vorgeworfen wird. Dies ist der Fall, wenn du nicht selbst entscheiden kannst wo, wie und wann du arbeitest. In diesem Fall kann es dir passieren, dass du rückwirkend Nachzahlungen für die Sozialversicherung tragen musst, ebenfalls können Bußgelder fällig werden.

Welche Unternehmensform eignet sich, wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht?

Theoretisch kannst du sämtliche Unternehmensformen wählen, die es gibt. Allerdings solltest du auch auf die Kosten achten. Am unkompliziertesten ist sicherlich das Einzelunternehmen, denn hier fallen für die eigentliche Gründung keinerlei Kosten an und das Unternehmen ist eigentlich sofort gegründet. Mit dieser Rechtsform kannst du freiberuflich tätig sein oder ein Gewerbe betreiben. Diese Unternehmensform eignet sich dann, wenn du ein Solo-Selbstständiger bist.

Solltest du allerdings nicht allein sein, sondern einen Partner haben, ist die einfachste Rechtsform für eine Gesellschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es können aber abhängig von dem individuellen Vorhaben noch andere Rechtsformen interessant sein; am besten lässt du dich diesbezüglich beraten, zum Beispiel von einem Steuerberater.

Fazit: Nebenberufliche Selbstständigkeit als Sprungbrett für den Erfolg

Viele erfolgreiche Unternehmen haben ihre Geschäftsidee zunächst einmal als nebenberufliches Standbein gegründet und sind dann später, als das Unternehmen lief, zum Vollzeitbetrieb gewechselt.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit hat Vor- und Nachteile. Von Vorteil ist zum Beispiel, dass du auf ein sicheres Einkommen aus deinem Hauptjob vertrauen kannst. Außerdem bist du von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Dem stehen aber auch einige Nachteile gegenüber, zum Beispiel die begrenzte Freizeit, denn du musst nun neben deinem Hauptjob auch noch Zeit für den Nebenjob aufwenden. Außerdem kannst du dich so nicht vollumfänglich auf deine Selbstständigkeit konzentrieren und gehst diese vielleicht auch nicht ganz so mit Elan an, wie benötigt.

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, kannst du ausprobieren, ob deine Geschäftsidee ankommt und kannst dann später in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln.



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